Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schneider Logistics24 · Dennis Schneider
Stand: 30. Juli 2026

Diese AGB regeln die Nutzung der Website schneiderlogistics24.de, des Auftragsportals portal.schneiderlogistics24.de sowie der zugehörigen Fahrer-App und die darauf gestützte Zusammenarbeit zwischen Schneider Logistics24 und gewerblichen Vertragspartnern (Versender-Unternehmen und Transportunternehmer).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Vertragspartner und Nutzer der Plattform sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (gewerblich oder selbstständig beruflich Tätige) sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit Registrierung bzw. Nutzung bestätigen die Vertragspartner, Unternehmer zu sein.

(2) Diese AGB gelten für alle Leistungen von Schneider Logistics24 im Zusammenhang mit der digitalen B2B-Transportplattform, der Vermittlung und Abwicklung von Transportaufträgen sowie – soweit Schneider Logistics24 selbst als Spediteur oder Frachtführer tätig wird – für die entsprechenden Transportleistungen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Schneider Logistics24 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Schneider Logistics24 kann je nach Auftrag als Vermittler, Spediteur und/oder Frachtführer auftreten. Die konkrete Rolle ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, der Portalabwicklung und den getroffenen Vereinbarungen.

§ 2 Leistungen von Schneider Logistics24

(1) Schneider Logistics24 betreibt ein digitales Auftragsportal, über das freigeschaltete Versender-Unternehmen Transportaufträge einstellen und freigeschaltete Transportunternehmer Aufträge einsehen und annehmen können.

(2) Schneider Logistics24 akquiriert Versender-Unternehmen und kann diesen nach Prüfung einen Portalzugang gewähren. Transportunternehmer können sich bewerben und werden nach Prüfung freigeschaltet (siehe § 3).

(3) Schneider Logistics24 stellt die technische Infrastruktur (Portal, ggf. Fahrer-App, Tracking-Funktionen, Status- und Belegverwaltung) im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten bereit.

(4) Soweit Schneider Logistics24 selbst Transporte durchführt, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Transport- und Speditionsrechts sowie die nach § 15 einbezogenen ADSp 2017, soweit anwendbar.

(5) Schneider Logistics24 schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit des Portals (siehe § 16). Wartungsfenster, Störungen und höhere Gewalt bleiben vorbehalten.

§ 3 Registrierung und Freischaltung

(1) Die Nutzung des Portals setzt ein Benutzerkonto und die Freischaltung durch Schneider Logistics24 voraus. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung oder fortgesetzte Nutzung.

(2) Transportunternehmer / freiberufliche Fahrer mit Gewerbe bewerben sich über die von Schneider Logistics24 vorgesehenen Wege (z. B. Anfrageformular oder E-Mail). Eine Freischaltung erfolgt erst nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen, insbesondere:

(3) Versender-Unternehmen erhalten Zugang in der Regel nach gesonderter Freigabe durch Schneider Logistics24. Auch hier besteht kein Anspruch auf Zugang.

(4) Die Vertragspartner sind verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen (z. B. Adresse, Versicherung, Gewerbestatus) unverzüglich mitzuteilen. Falsche Angaben berechtigen zur Ablehnung, Sperrung und zu Schadensersatzansprüchen.

(5) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Bei Missbrauchsverdacht ist Schneider Logistics24 unverzüglich zu informieren.

§ 4 Nutzung des Portals

(1) Das Portal unterscheidet insbesondere die Rollen Admin/Betreiber, Versender-Unternehmen und freigeschaltete Transportunternehmer/Fahrer. Jede Rolle sieht und bearbeitet nur die für sie freigegebenen Funktionen und Daten.

(2) Das Portal und die App dürfen nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB genutzt werden. Unzulässig sind insbesondere Manipulation von Status-/Standortdaten, unbefugter Zugriff, Störung des Betriebs, missbräuchliche Mehrfachkonten und die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen.

(3) Tracking-Links, Belege und Auftragsdaten dürfen nur an berechtigte Personen weitergegeben werden.

(4) Schneider Logistics24 ist berechtigt, Funktionen des Portals weiterzuentwickeln, anzupassen oder – mit angemessener Rücksicht auf laufende Aufträge – einzuschränken.

§ 5 Zustandekommen von Transportaufträgen

(1) Versender-Unternehmen können im Portal Transportaufträge einstellen und dabei u. a. Abhol- und Zustellangaben, Termine, Frachtbeschreibung und den angebotenen Preis angeben.

(2) Die Einstellung eines Auftrags im Portal stellt in der Regel ein Angebot an die Plattform bzw. an freigeschaltete Transportunternehmer dar, das über das Portal angenommen werden kann. Maßgeblich sind die im Portal angezeigten Auftragsdaten.

(3) Ein Transportauftrag gilt erst dann als verbindlich vom Transportunternehmer übernommen, wenn der freigeschaltete Transportunternehmer den Auftrag im Portal ausdrücklich annimmt (z. B. durch die vorgesehene Annahme-Funktion). Bloßes Einsehen, Vormerken oder GPS-Aktivität ohne Annahme begründet keine Übernahmeverpflichtung.

(4) Mit verbindlicher Annahme verpflichtet sich der Transportunternehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Transports gemäß Auftragsdaten, gesetzlichen Vorschriften und diesen AGB.

(5) Soweit Schneider Logistics24 selbst den Transport ausführt oder als Spediteur tätig wird, kommt der Vertrag mit Schneider Logistics24 nach den im Einzelfall vereinbarten bzw. im Portal dokumentierten Bedingungen zustande.

§ 6 Preise und Abrechnung

(1) Die vom Versender-Unternehmen im Portal angegebenen Preise sind die für den jeweiligen Auftrag maßgeblichen Entgelte, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Schneider Logistics24 behält aus dem vom Versender gezahlten bzw. geschuldeten Betrag die vereinbarte Vermittlungs- bzw. Servicevergütung (Marge) ein. Der verbleibende Betrag steht dem ausführenden Transportunternehmer zu, soweit er den Auftrag vertragsgemäß ausgeführt hat und die Voraussetzungen der Auszahlung vorliegen.

(3) Abrechnungen, Gutschriften und Zahlungswege können über das Portal abgebildet werden. Einzelheiten (z. B. Zahlungsziel, Auszahlungsrhythmus) ergeben sich aus den im Portal angezeigten Informationen bzw. gesonderten Vereinbarungen.

(4) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.

§ 7 Vergütung und Provision

(1) Für die Bereitstellung des Portals, die Vermittlung, Disposition, Abwicklung und damit verbundene Services erhält Schneider Logistics24 eine Service- bzw. Vermittlungsvergütung. Deren Höhe richtet sich nach der mit dem jeweiligen Vertragspartner getroffenen Vereinbarung bzw. nach den im Auftrag / Portal ausgewiesenen Anteilen.

(2) Ablauf in typischen Plattform-Aufträgen:

(3) Ansprüche des Transportunternehmers auf Vergütung entstehen grundsätzlich erst nach vertragsgemäßer Durchführung und Vorlage der erforderlichen Nachweise (z. B. Status, Belege/POD/CMR), soweit im Portal vorgesehen.

(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Schneider Logistics24 im gesetzlichen Rahmen zu, insbesondere bei Gegenforderungen aus Storno, Schaden oder Vertragsverletzung.

§ 8 Pflichten der Transportunternehmer

Transportunternehmer, die Aufträge über das Portal annehmen, verpflichten sich insbesondere:

§ 9 Stornierungen

(1) Stornierungen und Änderungen von Aufträgen durch Versender-Unternehmen richten sich nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen und den im Portal vorgesehenen Prozessen. Bereits entstandene und nachgewiesene Aufwände können berechnet werden.

(2) Storniert oder bricht ein Transportunternehmer einen bereits verbindlich angenommenen Transportauftrag unberechtigt ab oder führt ihn nicht vertragsgemäß aus, ist Schneider Logistics24 berechtigt, dem Transportunternehmer den hierdurch entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. Dieser kann bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung des jeweiligen Auftrags betragen.

(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie sonstiger Rechte (z. B. Sperrung, Schadensersatz nach gesetzlichen Vorschriften) bleibt unberührt.

(4) Als unberechtigt gilt eine Stornierung insbesondere dann, wenn sie ohne triftigen Grund und ohne rechtzeitige Abstimmung mit Schneider Logistics24 erfolgt, nachdem der Auftrag verbindlich angenommen wurde. Höhere Gewalt und von Schneider Logistics24 freigegebene Absagen bleiben vorbehalten.

§ 10 Haftung und Freistellung

(1) Soweit ein Transportunternehmer einen Auftrag übernimmt und ausführt, haftet er für seine Transportleistung und sein Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Transport- und Haftungsrecht) sowie – soweit anwendbar – nach den ADSp 2017.

(2) Der Transportunternehmer stellt Schneider Logistics24 von Ansprüchen Dritter (einschließlich Versender, Empfänger und Behörden) frei, soweit diese Ansprüche auf seinem Verhalten, seiner Pflichtverletzung oder der von ihm erbrachten Transportleistung beruhen und Schneider Logistics24 hieran kein überwiegendes eigenes Verschulden trifft. Die Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten.

(3) Schneider Logistics24 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Schneider Logistics24 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Soweit Schneider Logistics24 lediglich als Vermittler bzw. Plattformbetreiber tätig wird und den Transport nicht selbst ausführt, übernimmt Schneider Logistics24 keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports durch den ausführenden Transportunternehmer, es sei denn, Schneider Logistics24 hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder es greifen zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.

(5) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 11 Versicherungspflichten

(1) Transportunternehmer müssen während der gesamten Zusammenarbeit eine gültige und ausreichende Verkehrshaftungs- bzw. Güterschadenversicherung (bzw. eine gleichwertige, branchenübliche Deckung) unterhalten, die die im Rahmen der Plattform ausgeführten Transporte abdeckt.

(2) Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen und bei Ablauf unaufgefordert zu erneuern. Fehlt ein ausreichender Versicherungsschutz oder läuft er ab, ist Schneider Logistics24 berechtigt, die Freischaltung zu verweigern, Konten zu sperren und bereits angenommene Aufträge im Rahmen des Zumutbaren umzudisponieren.

(3) Schneider Logistics24 unterhält für die eigene Tätigkeit die gesetzlich bzw. betrieblich erforderlichen Versicherungen (u. a. im Güterkraftverkehr, soweit einschlägig).

§ 12 Sperrung von Konten

Schneider Logistics24 ist berechtigt, Zugänge vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder freizuschalten zu verweigern, insbesondere bei:

Laufende Aufträge können im Rahmen des Zumutbaren umdisponiert werden. Schadensersatz- und sonstige Ansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Schneider Logistics24 (Website, Portal und Fahrer-App). Die Vertragspartner verpflichten sich, personenbezogene Daten, die sie über die Plattform erhalten, nur zweckgebunden und datenschutzkonform zu verarbeiten.

§ 14 Vertraulichkeit und geistiges Eigentum

(1) Die Vertragspartner behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Seite vertraulich, soweit keine gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht besteht.

(2) Portal, Website, Software, Marken, Texte und Designs von Schneider Logistics24 bleiben geistiges Eigentum von Schneider Logistics24 bzw. der jeweiligen Rechteinhaber. Eine Nutzung über den Vertragszweck hinaus bedarf der Zustimmung.

§ 15 Einbeziehung der ADSp 2017

(1) Soweit Schneider Logistics24 als Spediteur und/oder Frachtführer tätig wird und die ADSp anwendbar sind, gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) in der jeweils einschlägigen Fassung.

(2) Die ADSp 2017 können bei den Verbänden der Speditions- und Logistikwirtschaft eingesehen bzw. bezogen werden; auf Wunsch stellt Schneider Logistics24 Informationen zum Bezug bereit.

(3) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den ADSp 2017 gehen im Verhältnis zu den Plattform- und Vermittlungsregelungen (Registrierung, Portalnutzung, Provision, Sperrung) diese AGB vor. Für die reine Transport-/Speditionsdurchführung gelten im Zweifel die ADSp 2017, soweit sie einbezogen sind und zwingendes Recht nicht entgegensteht.

(4) Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Teilen vom Gesetz ab und enthalten Haftungsbeschränkungen.

§ 16 Verfügbarkeit des Portals und höhere Gewalt

(1) Schneider Logistics24 bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Portals, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartung, Updates, technische Störungen und Angriffe Dritter können die Nutzung vorübergehend einschränken.

(2) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Netzausfälle außerhalb des Einflussbereichs) befreien die betroffenen Parteien für die Dauer der Störung von den betroffenen Leistungspflichten, soweit die Störung nicht zu vertreten ist.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen.

(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Schneider Logistics24 (derzeit Reinheim / zuständige Gerichte im Land Hessen). Schneider Logistics24 bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend), soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Schneider Logistics24 kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen; über wesentliche Änderungen werden registrierte Nutzer in geeigneter Form informiert. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb angemessener Frist und setzt die Nutzung fort, gelten die geänderten AGB als akzeptiert, soweit gesetzlich zulässig. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(5) Kontakt zum Anbieter:
Dennis Schneider · Schneider Logistics24
Heinrichstr. 49 · 64354 Reinheim (ODW)
E-Mail: service@schneiderlogistics24.de
Telefon: 0163 3548894
USt-IdNr.: DE440189370